Kongress Gastronomie Salzburg GmbH


Allgemeine Bestellbedingungen AGB


1. GELTUNG
Alle Lieferungen und Leistungen der Kongress Gastronomie erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bestellbedingungen (ABB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur im Falle der schriftlichen Bestätigung durch Kongress Gastronomie.

2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Angebote der Kongress Gastronomie erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit Kongress Gastronomie vom Kunden bestellte Waren und Leistungen von Dritten geliefert erhält.
2.2. Kongress Gastronomie behält sich bis zur Auftragsannahme die jederzeitige Änderung der in ihren Preislisten und sonstigen Werbeunterlagen enthaltenen Angaben ausdrücklich vor.

3. RÜCKTRITTSRECHT
3.1. Kunden, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetztes sind (BGBl. 1979/140 idgF), können binnen einer Frist von 7 Werktagen ab erteiltem Lieferauftrag von diesem zurücktreten. Dieser Rücktritt muss schriftlich erfolgen und Kongress Gastronomie nachweislich zugekommen sein.
3.2. Soferne der Kunde vom Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zurücktritt (Storno), so hat er bis 7 Kalendertage vor Lieferbeginn der Kongress Gastronomie lediglich die für die Auftragsdurchführung nachweislich aufgewendeten Kosten zu ersetzen; bei einem Rücktritt vom Vertrag später als 7 Kalendertage vor Lieferung ist Kongress Gastronomie berechtigt, 50% (fünfzig Prozent) der gesamten Auftragssumme dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4. LIEFERZEIT, TEILLIEFERUNGEN
4.1.Die vom Kunden mit Kongress Gastronomie vereinbarten Lieferzeiten sind von dieser grundsätzlich einzuhalten.
4.2.Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen Streiks in Lieferantenbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von Kongress Gastronomie nicht zu vertretender Umstände ist Kongress Gastronomie berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen, soferne Anlass und Art der vereinbarten Lieferung diese Nachholung zulassen. Beide Parteien können jedoch vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn das eintretende Ereignis zu einer unangemessenen Lieferverzögerung führt.

5. PREISE
5.1.Die vereinbarten Preise der Kongress Gastronomie sind Nettopreise zuzüglich der jeweils zum Rechnungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer und allfälliger sonstiger gesetzlicher Steuern und Abgaben. Sie basieren auf dem zum Zeitpunkt der Auftragsannahme geltenden Kalkulationsstand.
5.2.Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht absehbare, bis zum Lieferzeitpunkt jedoch eintretende Kostenänderungen führen zur Berücksichtigung bei Rechnungslegung und können nicht unter Hinweis auf Auftragsdaten beeinsprucht werden.
5.3.Vereinbarte Mietpreise gelten für die jeweils klar festgelegte Vertragsdauer, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Sollte diese (Rückgabeverzögerung, etc.) nicht pünktlich eingehalten werden, so erhöht sich der jeweils vereinbarte Mietpreis um die aliquoten Zeitverzögerungen, wobei es der Kongress Gastronomie unbenommen bleibt, durch derart eintretende Verzögerungen erlittenen Geschäftsschaden darüber hinaus in Anspruch zu nehmen.

6. ZAHLUNGSBEDIGUNGEN
6.1.Rechnungen der Kongress Gastronomie sind bis € 40,-- sofort und bar zu bezahlen, darüberhinaus, soweit nicht Bankabbuchung oder Kreditkartenzahlung vereinbart wurde, prompt, ohne Skonti oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. Geleistete Anzahlungen werden bei Rechnungserstellung berücksichtigt. Geldüberweisungen gelten erst mit dem Einlangen auf einem Bankkonto der Kongress Gastronomie als erfolgt.
6.2.Bei Auftragserteilung ist durch den Kunden an die Kongress Gastronomie eine Anzahlung von 50% (fünfzig Prozent) der Auftragssumme inkl. anfallender Steuern zu zahlen. Langt diese Anzahlung nicht bis längstens 14 Kalendertage vor Lieferungsbeginn bei der Kongress Gastronomie ein, so gilt der Vertrag als durch den Kunden storniert. Wechsel und Schecks werden angenommen
6.3.Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechnet Kongress Gastronomie Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat.
6.4.Die Rechnungslegung durch Kongress Gastronomie kann ausnahmslos nur gegenüber demjenigen erfolgen, der Kongress Gastronomie dem Auftrag erteilt und den Kongress Gastronomie als Kunden akzeptiert hat.
6.5.Eine Abtretung von Ansprüchen gegen die Kongress Gastronomie an Dritte ist für den Kunden ausgeschlossen.

7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1.Die von Kongress Gastronomie produzierten und angebotenen Waren werden gem. HACCP-Richtlinien produziert, gelagert und geliefert.
7.2.Die Kongress Gastronomie übernimmt keine Haftung für eingebrachte Güter und Gerätschaften. Bei Auftreten eines Mangels ist der Kunde verpflichtet, Kongress Gastronomie die Möglichkeit zur Mängelbehebung bzw. zum Nachtrag des Fehlenden zu geben. Kann ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht festgestellt werden, so ist Kongress Gastronomie berechtigt, die im Zusammenhang mit der erfolglosen Fehlersuche entstandenen Kosten dem Kunden weiterzuverrechnen.

8. DATENSCHUTZ
8.1.Kongress Gastronomie wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bekannt gewordenen, personenbezogenen und sonstigen Daten, insbesondere zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs oder zu Werbezwecken die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BGBl. 1999/165) beachten.
8.2.Der Kunde stimmt der Aufnahme seiner Adressdaten in die Kongress Gastronomie-Kundendatei ausdrücklich zu und erklärt, bis auf Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen einverstanden zu sein.

9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
9.1.Erfüllungsort für alle Parteien ist der Ort der Bereitstellung, allenfalls des Versandes.
9.2.Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Salzburg-Stadt. Es gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (BGBl. 1988/96 idgF). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.

10. SONSTIGES
Änderungen der Rechtsform oder Anschrift des Kunden sind Kongress Gastronomie unverzüglich bekannt zu geben. Widrigenfalls gelten sämtliche Erklärungen der Kongress Gastronomie, die dem Kunden unter der von ihm zuletzt bekannt gegebenen Bezeichnung und/oder an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift zugestellt werden, als dem Kunden rechtswirksam zugegangen.