Kongress Gastronomie Salzburg GmbH
Allgemeine Bestellbedingungen AGB
1. GELTUNG
Alle Lieferungen und Leistungen der Kongress Gastronomie erfolgen
ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bestellbedingungen
(ABB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere
in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur im
Falle der schriftlichen Bestätigung durch Kongress Gastronomie.
2.
VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Angebote der Kongress Gastronomie erfolgen freibleibend und unter
Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit Kongress Gastronomie vom Kunden
bestellte Waren und Leistungen von Dritten geliefert erhält.
2.2. Kongress Gastronomie behält sich bis zur Auftragsannahme die
jederzeitige Änderung der in ihren Preislisten und sonstigen Werbeunterlagen
enthaltenen Angaben ausdrücklich vor.
3. RÜCKTRITTSRECHT
3.1. Kunden, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetztes sind (BGBl.
1979/140 idgF), können binnen einer Frist von 7 Werktagen ab erteiltem
Lieferauftrag von diesem zurücktreten. Dieser Rücktritt muss
schriftlich erfolgen und Kongress Gastronomie nachweislich zugekommen
sein.
3.2. Soferne der Kunde vom Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt
zurücktritt (Storno), so hat er bis 7 Kalendertage vor Lieferbeginn
der Kongress Gastronomie lediglich die für die Auftragsdurchführung
nachweislich aufgewendeten Kosten zu ersetzen; bei einem Rücktritt
vom Vertrag später als 7 Kalendertage vor Lieferung ist Kongress
Gastronomie berechtigt, 50% (fünfzig Prozent) der gesamten Auftragssumme
dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4. LIEFERZEIT,
TEILLIEFERUNGEN
4.1.Die vom Kunden mit Kongress Gastronomie vereinbarten Lieferzeiten
sind von dieser grundsätzlich einzuhalten.
4.2.Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere
wegen Streiks in Lieferantenbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund
sonstiger, von Kongress Gastronomie nicht zu vertretender Umstände
ist Kongress Gastronomie berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des
Hinderungsgrundes nachzuholen, soferne Anlass und Art der vereinbarten
Lieferung diese Nachholung zulassen. Beide Parteien können jedoch
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn das eintretende
Ereignis zu einer unangemessenen Lieferverzögerung führt.
5. PREISE
5.1.Die vereinbarten Preise der Kongress Gastronomie sind Nettopreise
zuzüglich der jeweils zum Rechnungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer
und allfälliger sonstiger gesetzlicher Steuern und Abgaben. Sie
basieren auf dem zum Zeitpunkt der Auftragsannahme geltenden Kalkulationsstand.
5.2.Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht absehbare, bis zum Lieferzeitpunkt
jedoch eintretende Kostenänderungen führen zur Berücksichtigung
bei Rechnungslegung und können nicht unter Hinweis auf Auftragsdaten
beeinsprucht werden.
5.3.Vereinbarte Mietpreise gelten für die jeweils klar festgelegte Vertragsdauer, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Sollte diese (Rückgabeverzögerung, etc.) nicht pünktlich eingehalten werden, so erhöht sich der jeweils vereinbarte Mietpreis um die aliquoten Zeitverzögerungen, wobei es der Kongress Gastronomie unbenommen bleibt, durch derart eintretende Verzögerungen erlittenen Geschäftsschaden darüber hinaus in Anspruch zu nehmen.
6. ZAHLUNGSBEDIGUNGEN
6.1.Rechnungen der Kongress Gastronomie sind bis € 40,-- sofort
und bar zu bezahlen, darüberhinaus, soweit nicht Bankabbuchung
oder Kreditkartenzahlung vereinbart wurde, prompt, ohne Skonti oder
sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. Geleistete Anzahlungen
werden bei Rechnungserstellung berücksichtigt. Geldüberweisungen
gelten erst mit dem Einlangen auf einem Bankkonto der Kongress Gastronomie
als erfolgt.
6.2.Bei Auftragserteilung ist durch den Kunden an die Kongress Gastronomie
eine Anzahlung von 50% (fünfzig Prozent) der Auftragssumme inkl.
anfallender Steuern zu zahlen. Langt diese Anzahlung nicht bis längstens
14 Kalendertage vor Lieferungsbeginn bei der Kongress Gastronomie ein,
so gilt der Vertrag als durch den Kunden storniert. Wechsel und Schecks
werden angenommen
6.3.Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechnet Kongress Gastronomie
Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat.
6.4.Die Rechnungslegung durch Kongress Gastronomie kann ausnahmslos
nur gegenüber demjenigen erfolgen, der Kongress Gastronomie dem
Auftrag erteilt und den Kongress Gastronomie als Kunden akzeptiert hat.
6.5.Eine Abtretung von Ansprüchen gegen die Kongress Gastronomie
an Dritte ist für den Kunden ausgeschlossen.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1.Die von Kongress Gastronomie produzierten und angebotenen Waren
werden gem. HACCP-Richtlinien produziert, gelagert und geliefert.
7.2.Die Kongress Gastronomie übernimmt keine Haftung für eingebrachte
Güter und Gerätschaften. Bei Auftreten eines Mangels ist der
Kunde verpflichtet, Kongress Gastronomie die Möglichkeit zur Mängelbehebung
bzw. zum Nachtrag des Fehlenden zu geben. Kann ein vom Kunden behaupteter
Mangel nicht festgestellt werden, so ist Kongress Gastronomie berechtigt,
die im Zusammenhang mit der erfolglosen Fehlersuche entstandenen Kosten
dem Kunden weiterzuverrechnen.
8. DATENSCHUTZ
8.1.Kongress Gastronomie wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung
mit dem Kunden bekannt gewordenen, personenbezogenen und sonstigen Daten,
insbesondere zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, zur Abwicklung
des Zahlungsverkehrs oder zu Werbezwecken die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
(BGBl. 1999/165) beachten.
8.2.Der Kunde stimmt der Aufnahme seiner Adressdaten in die Kongress
Gastronomie-Kundendatei ausdrücklich zu und erklärt, bis auf
Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen einverstanden zu sein.
9. ERFÜLLUNGSORT,
GERICHTSSTAND
9.1.Erfüllungsort für alle Parteien ist der Ort der Bereitstellung,
allenfalls des Versandes.
9.2.Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in
Salzburg-Stadt. Es gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme des
UN-Kaufrechtes (BGBl. 1988/96 idgF). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieser AGB nicht.
10. SONSTIGES
Änderungen der Rechtsform oder Anschrift des Kunden sind Kongress
Gastronomie unverzüglich bekannt zu geben. Widrigenfalls gelten
sämtliche Erklärungen der Kongress Gastronomie, die dem Kunden
unter der von ihm zuletzt bekannt gegebenen Bezeichnung und/oder an
seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift zugestellt werden, als dem
Kunden rechtswirksam zugegangen. |